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Klassische Homöopathie

"Wähle, um sanft, schnell und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfall eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden erregen kann als sie heilen soll!"

Diese Ähnlichkeitsregel bildet die Grundlage aller homöopathischen Therapien. Homöopathie heißt wörtlich übersetzt: "Ähnliche Krankheit", das heißt: die Behandlung erfolgt mit demjenigen Arzneimittel, welches beim Gesunden die meisten ähnlichen Symtome erzeugt.

Im Jahr 1796  veröffentlichte der Arzt und Apotheker Samuel Hanemann, nach vielen Jahren der intensiven Forschung, seine grundlegenden Gedanken über eine neue Heilmethode, die er Homöopathie (homoion pathos~ähnliches Leiden) nannte. Das Grundprinzip dieser Methode ist bis heute, die Behandlung von Krankheiten nach dem Ähnlichkeitsprinzip: Similia similibus curentur (Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt). Das bedeutet, dass Krankheiten mit dem Mittel gelindert, oder im besten Fall geheilt werden können, das beim Gesunden die Beschwerden hervorrufen würde, unter denen der Kranke leidet.

Die Homöopathie basiert auf drei Grundregeln:

1. Arzneimittelprüfung am Gesunden

2. Erhebung des individuellen Krankheitsbildes

3. Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip

zu 1. Bis heute bildet die homöopathische Arzneimittelprüfung am Gesunden die Grundlage des Wissens über die homöopathische Anwendung von Arzneistoffen. Die Prüfungssymptome ergeben das sogenannte "Arzneimittelbild", die Zusammenstellung aller Symptome. Zudem gibt es Ergebnisse aus pharmakologischen und toxikologischen Studien, sowie therapeutische Erfahrungen am Patienten, auf die man sich stützt.

zu 2. Die Erhebung des individuellen Krankheitsbildes beinhaltet eine detaillierte Anamnese unter Berücksichtigung aller körperlichen und seelischen Symptome des Patienten. Es geht besonders um die individuellen, ungewöhnlichen und auffallenden Symptome. Auch Erkrankungen in der Vergangenheit, sowie bestimmte Vorlieben und Abneigungen, sind wichtige Informationen.

zu 3. Anhand der Symptome wird das ähnlichste Arzneimittel herausgesucht, also das, dessen Arzneimittelbild die meisten Übereinstimmungen mit dem Symptombildes Patienten aufweist.

Die Verabrechung des Arzneimittels erfolgt z.Bsp. als Globuli, oder Dilution (Tropfen).